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Spielverein Ampertal Palzing e. V.
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Informationen des BFV für Vereinsmitarbeiter/Jugendbetreuer

pfeile-0061.gif von 123gif.de Alle gültigen BFV-Richtlinien in der Übersicht: pfeile-0060.gif von 123gif.de

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Aktuelle Hallenrichtlinien / Sept. 2019 >> Teil 3 für unsere Jugendturniere im Jan. 2020

Teil 3 –Sonderbestimmungenfür private Hallenturniere

Diese Bestimmungen können bei allen privaten Hallen–Turnieren der Herren, Frauen, Senioren, Junioren und Juniorinnen an Stelle der Durchführungsbestimmungen für Hallen-Futsalturniere (Teil 2) angewendet werden. Eine Vermischung der Richtlinien aus Teil 2 und Teil 3 ist nicht zulässig.

 

§ 16 Spielfeld und Spielfeldaufbau

(1)Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das Spielfeld ist vom Zuschauerraum abzugrenzen. Tor-und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens ein Meter von den Hallenwänden entfernt gezogen werden.

(2)Das Spielen mit Seitenbande oder Seiten-und Torbande (Rundumbande) ist zugelassen. Eine aufgestellte Bande muss mindestens ein Meter hoch und fest verankert sein. Mit der Torbande allein kann nicht gespielt werden.

(3)Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleiche Spielhälften teilen.

(4)Bereits vorhandene Hallentore drei x zwei Meter können benutzt werden. Ebenso können auch Tore mit den Ausmaßen fünf x zwei Meter verwendet werden. Die Tore (auch tragbare) müssen über einen Sicherheitsmechanismus verfügen, der ein Umkippen verhindert.

(5)Als Straf-/Torraum kann ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden, dessen Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Wird ein rechteckiger Straf-/Torraum abgezeichnet, so muss dieser mindestens sechs Meter tief und die seitlichen Begrenzungslinien mindestens drei Meter vom Torpfosten entfernt sein.

(6)bei Toren mit den Ausmaßen fünf mal zwei Meter ist in der Entfernung von neun Metern, bei Hallentoren von drei mal zwei Meter in der Entfernung von sechs Metern-von der Torlinie aus gerechnet -der Strafstoßpunkt einzuzeichnen.

§ 17 Spielball

Der Spielball (auch Futsalball möglich) muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Die Art des Balles muss in der Turnierausschreibung festgelegt sein.

§ 18 Mannschaften

(1)Zusätzlich zu der unter § 5 Abs.1 aufgeführten Spielberechtigung dürfen bei privaten Hallen-Turnieren Spieler mit einer gütigen Gastspielerlaubnis mitspielen.

(2)Eine Erwachsenen-Mannschaft besteht einschließlich des Torhüters aus maximal 14 Spielern. Eine Junioren/innen-Mannschaft besteht einschließlich des Torhüters aus maximal 12 Spielern. Es dürfen sich fünf Spieler (einschließlich Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden. Mit weniger als drei Spielern kann nicht gespielt werden.Bei Spielen der E-bis G-Junioren/innen kann die Spielerzahl je nach Größe des Spielfeldes auch auf sechs bzw. sieben Spieler erhöht werden. Eine Erhöhung der Spieleranzahl ist bei der Turnierausschreibung mitzuteilen.

(3)Ein Veranstalter darf in der Turnierausschreibung bei Erwachsenen-Mannschaften die Anzahl der spielberechtigten Spielereiner Mannschaft pro Turnier und Spielnicht auf weniger als vierzehnSpieler, im Junioren/innen-Mannschaften nicht auf weniger als zwölf Spielerfestlegen.

(4)Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel gehören sowie maximal drei weitere Personen.

(5)Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist dieses zu unterbrechen. Für die Dauer von zwei Minuten muss diese Mannschaft mit einem Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat die Spieler zu bestimmen, die das Spielfeld verlassen müssen. Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war.

(6)Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel ist erlaubt) erfolgt grundsätzlich im Bereich der Mittellinie. Ist dies nicht möglich, dann von der Torlinie aus. Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Das Verlassen und das Betreten des Spielfeldes müssenjedoch immer von derselben Stelle aus erfolgen.

Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden.

§ 19 Spielzeiten

(1)Es gelten nachfolgende Spielzeiten:AltersklasseSpielzeit(maximal)Höchstspielzeit (maximal an einem Tag)Herren/Senioren./Frauen 2 x 20Min.120 Min.A-/B-Junioren/innen2 x 20Min.120 Min.C-/D-Junioren/innen2 x 10 Min.100 Min.E-/F-/G-Junioren/innen2 x 7 Min.80 Min.

(2)Bei den vorgenannten Spielzeiten handelt es sich um Maximalspielzeiten. Es ist dem Turnierveranstalter freigestellt, kürzere Spielzeiten festzulegen. Die Spielzeit für ein Spiel soll mindestens 10 Minuten betragen. Hallenspiele eines Turniers können mit Halbzeitwechsel durchgeführt werden. Bei einer Gesamtspielzeit bis zu 20 Minuten kann der Halbzeitwechsel entfallen. Dies ist jedoch in der Turnierausschreibung festzuhalten.§ 20Spielbestimmungen(1)Die Abseitsregel ist aufgehoben.

(2)Der Torwart darf seine Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung eines Strafstoßes. Die Regelung bezüglich des Zuspiels zum Torwart (Regel XII) ist für die Altersklassen E-, F-und G-Junioren sowie die D-Juniorinnen aufgehoben.

(3)Das Spiel wird mit Torabwurf durch den Torwart fortgesetzt, wenn der Ball zuletzt von einem Spieler der angreifenden Mannschaft berührt wurde und in der Luft oder am Boden die Torlinie vollständig überschreitet, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde. Aus einem Torabwurf und einem Anstoß kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. Ebenso ist aus dem laufenden Spiel heraus keine direkte Torerzielung durch den Torwart möglich, wenn dieser den Ball mit der Hand spielt.(4)Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball)müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball entfernt sein.

(5)Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des Strafstoßschützen im Spielfeld außerhalb des Strafraumes und mindestens fünf Metervom Ausführungspunkt entfernt sein.

(6)Es gibt direkte und indirekte Freistöße.

(7)Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.

(8)Das Spiel ist von der Seitenlinie aus mit Einkick fortzusetzen, wenn der Ball die Seitenlinie am Boden oder in der Luft vollständig überschritten hat,b) der Ball die Hallendecke berührt,c) der Ball einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, der in das Spielfeld hineinragt, berührt.Bei den Buchst.b) und c) erfolgt der Einkick an der Stelle auf der Seitenlinie, die dem Berührungspunkt am nächsten ist. Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. Die Spieler der gegnerischen Mannschaften müssen mindestens 5 m von diesem Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Der den Einkick ausführende Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser bewegt hat.

(9)Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, Feldverweis auf Zeit von zwei Minuten, gelb-rote Karte, endgültiger Feldverweis) aussprechen. Nach gelb-roter Karte oder endgültigem Feldverweis (rote Karte) muss die betreffende Mannschaft zunächst zwei Minuten mit einem Spieler weniger spielen, kann sich dann aber wieder ergänzen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Feldverweis mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich.

(10)Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch Zeitstrafen nicht auf weniger als drei verringert werden. Weitere Zeitstrafen sind so lange auszusetzen, bis sich die Mannschaft wieder mit einem Spieler ergänzen darf. Der zunächst auf die Abbüßung seiner Zeitstrafe wartende Spieler darf bis zum Antritt der Strafe am Spiel so lange nicht teilnehmen, wie er durch einenanderen Spieler ersetzt werden kann.

(11)Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1 als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet.

(12)Enden Platzierungspiele nach dem K.O.-System unentschieden, so werden diese sofort durch Neunmeterschießen entschieden.

(13)Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird ein Neunmeterschießen durchgeführt.Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, so entscheidendie mehr erzielten Tore der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein Neunmeterschießen durchgeführt.

(14)Teilnahmeberechtigt am Neunmeterschießen sind alle im Kader befindlichen Spieler (Feldspieler, Torhüter, Auswechselspieler).Hat eine Mannschaft am Ende des Spiels vor dem Neunmeterschießen eine höhere Anzahl an teilnahmeberechtigten Spielern als der Gegner, ist die Anzahl der teilnahmeberechtigten Spieler so zu reduzieren, dass sie der Anzahl an teilnahmeberechtigten Spielern des Gegners entspricht. Der Spielführer der größeren Mannschaft teilt dem Schiedsrichter die Spieler mit, die nicht am Neunmeterschießen teilnehmen. Diese dürfen sich anschließend nicht mehr auf dem Spielfeld befinden.Ein Torhüter darf während des Neunmeterschießens durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Zum Neunmeterschiessen benennt jeder Verein vorerst drei Spieler. Die beiden Mannschaften treten zu ihren Neunmetern abwechselnd an. Jeder Neunmeter muss von einem anderen Spielerausgeführt werden. Ein Spieler darf erst ein zweites Mal antreten, wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler bereits einen Neunmeter ausgeführt haben.Beim Neunmeterschießen befinden sich nur die teilnahmeberechtigten Spieler einschließlich Torhüter und die Schiedsrichter auf dem Spielfeld. Wenn beide Mannschaften nach je drei Neunmetern keine oder gleich viele Tore erzielt haben, wird das Neunmeterschießen mit jeweils einem Schützen im Wechsel von beiden Mannschaften so lange fortgesetzt, bis eine nachgleich vielen Neunmetern ein Tor mehr erzielt hat.Sobald eine Mannschaft mehr Tore erzielt hat, als die andere mit den ihr zustehenden Neunmetern insgesamt noch erzielen könnte, ist das Neunmeterschießen beendet.

§ 21 Spielleitung

(1)Alle Hallen-Turniere sollen von geprüften Schiedsrichtern geleitet werden.

(2)Den jeweiligen Schiedsrichtern können Torrichter bzw. Linienrichter zur Verfügung stehen.

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